Betriebliche Altersvorsorge
Durch die Rentenreformen der letzten Jahre und die damit verbundene langfristige Absenkung der gesetzlichen Rente hat die betriebliche Altersvorsorge immer mehr
an Bedeutung gewonnen. Um dieses Standbein der Altersvorsorge zu stärken, winken dem Sparer deutliche Einsparungen in den
Bereichen Sozial- und Steuerabgaben während seines Arbeitslebens.
Jeder Arbeitnehmer hat Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge (auch "Eichel Rente" genannt). Dabei kann man Teile seines
Gehalts in einen der fünf Durchführungswege investieren. Hierbei wird von Entgeltumwandlung gesprochen.
Die richtige Strategie kann hier zu einer sehr attraktiven
Rendite führen und ist somit für Arbeitnehmer und Angestellte durchaus eine Überlegung wert.
Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge sind:
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
- Pensionsfonds
- Pensionskasse
- Direktversicherung
Allen gemeinsam ist die nachgelagerte Besteuerung. D.h.: Auszahlungen unterliegen der vollen Steuerpflicht.
Welcher Durchführungsweg der für Sie passende ist, klären wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen
Gespräch.
Wer wird gefördert?
Förderungsfähig sind Arbeitnehmer und Angestellte. Selbständige sind nicht förderfähig.
Wie sieht die Förderung aus?
Die Beiträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen und reduzieren somit das zu besteuernde Einkommen. Bis vorerst 2008 werden dadurch auch
die Beiträge zur Sozialversicherung reduziert.
Gerne erstellen wir mit Ihnen Angebote, die Sie von der staatlichen Förderung profitieren lassen und
eine attraktive Produktlösung bieten.